Ina Egner-Franke

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Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.

Wie in der betrieblichen Altersversorgung üblich, können in der Direktversicherung Alters-, Invaliditäts-, oder Hinterbliebenenleistungen versichert werden. Dazu zählen unter anderem Renten-, Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen.